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Derezeit (2024) läuft
eine m.E. sehr berechtigter Protest gegen
Karl Lauerbach. Ich dachte immer, Ulla Schmidt
wäre die unfähigste deutsche Gesundheitsministerin gewesen, die ich
imn meinem Leben ertragen müßte. Karl L. schlägt sie um Längen.
Krankenhäuser gehen Pleite, Apotheken müssen schließen und er (Arzt)
hat die Canabis-Freigabe auf dem Schirm.
Wie schreibt Peter Ditzel am 17.03.2024 auf dazonline:
Ein digitales Desaster: ständig TI-Ausfälle!
Kaum ein Tag ohne Störungsmeldung beim E-Rezept! Murks auf der
gesamten Linie. Der Apothekerverband fordert rasche Abhilfe, sonst
kommt ein „Ersatzverfahren“ – was auch immer das sein mag
(vielleicht das rosa Papierrezept?). Aus allen Ecken der Republik
ertönen Appelle: Herr Bundeskanzler Scholz, bitte endlich ein
Machtwort! Pfeifen Sie ihren Gesundheitsminister zurück! Ob die Rufe
in Berlin gehört werden? Wohl nicht, die beiden ducken sich weg,
wie so oft. Ja, Lauterbach hat das E-Rezept durchgesetzt, jetzt muss
er Verantwortung übernehmen. Und sein Ministerium hat auch noch das
Cardlink-Verfahren durchgedrückt — zum Wohle der EU-Versender. Die
ABDA unter Schock! Denn dieser E-Rezept-Einlöseweg ist in der
jetzigen Form unsicher. Die Apotheken können dafür keine
Verantwortung übernehmen!
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Ich habe ein paar
Informa-tionen zu ihm zusammen-gestellt.
HIER KLICKEN. |
UN-Drogenkontrollrat:
Cannabis-Freigabe in DE widerspricht Übereinkommen
Bis zum Beschluss der Teillegalisierung von
Cannabis in Deutschland war es ein langer Weg. Doch nun meldet ein
Kontrollrat der UN Bedenken bezüglich des Vorhabens. Es sei nicht
mit internationalem Recht vereinbar. Das Gesundheitsministerium
sieht das anders. Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche
Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten
Legalisierung von Cannabis und bestehenden internationalen
Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe aufgezeigt, dass der
Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961
ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt
werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein
weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau,
Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich
verboten sein müssten. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf
Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den
Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. "Dazu war
und ist die Bundesregierung auch im Austausch mit dem
UN-Drogenkontrollrat", sagte ein Sprecher. Das Gesetz regele den
Eigenanbau zum Eigenkonsum. "Nach Auffassung der Bundesregierung ist
das mit internationalem Recht vereinbar." Der in Wien ansässige INCB
besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der
globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland
verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur
Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die
Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig
haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum
entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und
soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau
von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum
Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend
in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die
Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das
Verfahren abbremsen. Neben der Kritik von Medizinverbänden,
Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern
Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen
Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU
und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen
das Völker- und das Europarecht verstoße.
Quelle: web.de 05.03.2024
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Obwohl ich
selbst viel Fahrrad fahre, ärgere ich mich fast täglich über
Radfahrer, die mich auf engen Gehwegen (an-)
fahren. |
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Soweit ich es beurteilen kann,
nahezu ohne Ahndung. Aus meiner Sicht ein Skandal.
Diese sollten sich an der Bussgeldkatalog erinnern: |
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(The Speckled Band)
The Speckled
Band oder
The Adventure of the Speckled Band
ist eine
Sherlock-Holmes-Kurzgeschichte von Sir Arthur Conan
Doyle, die erstmals im Februar 1892 erschien und von
Sidney Paget illustriert wurde. Die Geschichte wurde
verschiedentlich von Conan Doyle selbst überarbeitet
(z.B. verfasste er unter dem Alternativtitel "The
Stoner Case" eine Bühnenfassung) und im August 1905
erneut unter dem Titel The Spotted Band
veröffentlicht wurde. Das führt dazu, dass
unterschiedlichen deutschen Übersetzungen (je nach
dem, auf welche Fassung sie zurückgehen) existieren.
Deutsche Übersetzungen
wurden z.B. unter verschiedenen Titeln wie
beispielsweise „Das gefleckte Band“ oder „Das
getupfte Band“ veröffentlicht. Diese Fassungen
basieren auf dem Original von 1892.
Ich hatte mir für einen
einwöchigen Kurzurlaub eine zweisprachige
(Deutsch-Französisch) Fassung gekauft, um meine
Sprachkenntnisse „aufzufrischen“. Weil das
Französisch nicht meinen Ansprüchen entsprach, viele
(sachliche) Fehler, ganze Sätze ausgelassen,
zweifelhafte Übersetzungen, musste ich „tiefer
eintauchen“, als eigentlich gewollt, und eigene
Übersetzungen anfertigen. Ich habe dabei alle
Sprachen genutzt, die ich (z.T. nur rudimentär)
kann.
Der
Originaltext von 1892, den ich zu Grunde gelegt
habe, ist gemeinfrei. Meine Übersetzungen, die
Fußnoten und Anordnung der Texte begründen eine neue
Urheberschaft. Da ich von einigen der genutzten
Sprachen (Afrikaans, Dänisch, Englisch, Französisch
und Spanisch) Afrikaans, Dänisch und Spanisch am
schlechtesten kann, sind diese Übersetzungen nur ein
Experiment.
Harald
Schweim, im August 2021
Liebe Freundinen und Freunde, ich will mich auch
wieder verstärkt um diese page kümmern!
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I
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Von diese Gallensteinen wurde ich durch
geschickte Chirurgenhände befreit ! Danke
dafür ! |
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„Politiker
und Windeln müssen häufig gewechselt werden und das auch aus
demselben Grund.“ Mark Twain |
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Wir werden in absehbarer Zukunft nicht in
der Lage sein, das Virus zu beseitigen oder
auszurotten.
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Mike Ryan, WHO - Nothilfekoordinator |
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Meldungen aus Medizin, Pharmazie, Politik und Unglaubliches
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Es ist schon unglaublich, was im
Arzneimittelbereich möglich ist. Als ich
BfArM-Präsident war, haben wir - mit guten
wissenschaftlichen Gründen - die Kava-Kava
Zulassung 2002 widerrufen. Wir waren
in guter Gesellschaft anderer
Zulassungsbehörden. Mit nahezu beispiellosem
Lobbyismus und in Gerichtverfahren wurde
soviel Druck aufgebaut, dass das BfArM 2015
Kava-Kava (rezeptpflichtig) wieder zulies,
obwohl sowohl 2002 als auch 2007 die Schaden
- Nutzen -Abwägung klar auf der Seite
"Schaden" lag. JETZT, im Dezember
2019, wird diese Zulassung aus 2015
widerrufen. Ich wüßte zu gerne, wie
sowohl Lobbyisten als auch Einknicker das
mit ihrem Gewissen und den (realen und
potentiellen) "Kava-Kava -Geschädigten"
vereinbaren können. |
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Meldung links nach web.de vom 28.03.2018
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EIN MEDIZINISCHES RÄTSEL MIT VÖLLIG
NEUEN |
WISSENSCHAFTLICHEN ERKENNTNISSEN HAT
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coliquio am 28. Feb. 2018
veröffentlicht. |
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Mi
19.10.2016 09:30 |
Meine dänischen Vorfahren hätten für die ABDA
wohl folgenden Spruch parat gehabt:
Hvis du tænker
for længe over det næste kritiske skridt, du skal tilbringe livet på ét
ben.
Wenn Sie über den nächsten kritischen Schritt zu lange
nachdenken, müssen Sie das Leben auf einem Bein zu
verbringen.
Bedeutet: Man braucht IMMER Plan B, C usw.
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Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ----> |
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Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ----> |
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Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ----> |
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Manchmal hilft es SEHR, sich zu erinnern!! ---->
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„Und
wenn Dein Thron noch so hoch ist, sitzt Du doch nur auf dem
Arsch“.
Michel de Montaigne 1533-1592
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Es gab für mich auch eine Zeit vor "Ullala"
(Ministerin damals: Andrea Fischer).
Zu Meldungen aus
dieser Zeit
HIER. Zu Meldungen aus
der "Ulla-Regentschaft"
2001 - 2009: (2003-4,
"Ablösung")
HIER,
(2005-6)
HIER, (2007)
HIER,
(2008)
HIER,
(2009)
HIER. Aus der "Rösler-Zeit"
(2010)
HIER,
aus der
"Bahr-Zeit" (Mai
2011)
HIER,
(2012)
HIER,
(bis Dez 2013), aus der "Gröhe-Zeit"
(ab Dez 2013 )
HIER, (2014)
HIER
, (2015)
HIER
, (2016)
HIER
und (2017)
HIER
. Ab 2018 nicht mehr fortgesetzt.
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Meldungen
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